Ob nach einem Todesfall, beim Umzug ins Pflegeheim, bei Scheidung oder Kündigung – wir übernehmen Ihre Wohnungsauflösung vollständig: fachgerecht, diskret, verbindlicher Bestpreis.
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Kein Vor-Ort-Termin nötig: Schicken Sie uns einfach Fotos Ihres Objekts per WhatsApp – wir erstellen Ihnen kurzfristig einen realistischen Preisrahmen.
Fotografieren Sie die zu entrümpelnden Bereiche – Zimmer, Keller, Garage, Dachboden. Je mehr Details, desto genauer unser Angebot.
Schicken Sie uns die Bilder direkt an 0170 50 999 22. Eine kurze Beschreibung des Objekts und Ihr Wunschtermin genügen.
Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden mit einem konkreten Preisrahmen – ohne Wartezeit auf einen Besichtigungstermin.
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Kein Callcenter, kein Vermittler – ein festes Team mit über 10 Jahren Erfahrung, das Sie persönlich begleitet.
Viele Anbieter leiten Aufträge an Subunternehmer weiter – mit unkontrollierbarer Qualität. Bei uns kommt immer ein geschultes DEK-Team.
Ein "Festpreis" ohne Besichtigung bedeutet versteckte Aufschläge. Unser Bestpreis basiert auf der echten Besichtigung – transparent, keine Nachforderungen.
Wir wollen langfristige Beziehungen aufbauen. Neukunden erhalten 40 % Rabatt – einfach anfragen und sofort sichern.
Als Neukunde erhalten Sie 40 % Rabatt. Durch Wertanrechnung kann der Preis nochmals deutlich sinken. Ihr verbindlicher Bestpreis folgt nach kostenloser Besichtigung.
| Wohnungsgröße | Wenig Hausrat | Normaler Hausrat | Viel Hausrat | Dauer |
|---|---|---|---|---|
| 1-Zimmer (ca. 30 m²) | ab 499 € | ca. 650 € | ca. 820 € | 2–4 Std. |
| 2-Zimmer (ca. 55 m²) | ab 799 € | ca. 1.050 € | ca. 1.320 € | 4–7 Std. |
| 3-Zimmer (ca. 75 m²) | ab 1.099 € | ca. 1.430 € | ca. 1.810 € | 6–9 Std. |
| 4-Zimmer (ca. 100 m²) | ab 1.499 € | ca. 1.950 € | ca. 2.470 € | 1 Tag |
| Haus / 5+ Zimmer | ab 1.999 € | ca. 2.600 € | ca. 3.250 € | 1–2 Tage |
Kosten pro Zimmer? Ca. 400–700 € je Raum, abhängig von Befüllungsgrad und Zugänglichkeit.
Kosten pro m²? Ca. 8–18 € je m² Wohnfläche.
Steuerlich absetzbar? Ja – 20 % der Arbeitskosten nach § 35a EStG, max. 4.000 € Erstattung pro Jahr.
Viele Haushalte enthalten mehr verwertbare Gegenstände als gedacht. Wir bewerten alles vor Ort und rechnen den Marktwert direkt vom Preis ab.
| Gegenstand | Typischer Anrechnungswert |
|---|---|
| Wohnzimmergarnitur (gut erhalten) | 100–600 € |
| Schlafzimmer massiv | 150–800 € |
| Einbauküche (bis 15 Jahre) | 50–700 € |
| Antiquitäten & Sammlungen | individuell |
| Elektrogeräte funktionstüchtig | 30–400 € |
| Teppiche & Kunstgegenstände | 50–400 € |
| Schmuck & Uhren | individuell |
| Werkzeug & Maschinen | 20–300 € |
Ja – wenn der Wert der verwertbaren Gegenstände die Kosten deckt. Das passiert häufiger als erwartet, besonders bei älteren Haushalten mit massiven Möbeln, Antiquitäten oder Sammlungen.
Tipp: Nichts vorab wegwerfen oder verkaufen! Erst von uns bewerten lassen – kostenlos vor Ort.
Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim oder eine betreute Wohneinrichtung zieht, muss die bisherige Wohnung aufgelöst werden. Das ist eine emotional belastende Aufgabe – häufig verbunden mit Zeitdruck durch Kündigungsfristen. Wir erklären, wer zahlt, wie Sie Zuschüsse beantragen und wie die Wohnungsauflösung beim Pflegeheim-Umzug reibungslos abläuft.
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Die gesetzliche Pflegekasse kann gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen leisten. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung.
Wenn weder Pflegekasse noch eigenes Vermögen die Kosten decken, kann das Sozialamt (SGB XII) einspringen. Auch hier gilt: Antrag vor Beauftragung. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen.
Seniorenhaushalte, die oft über Jahrzehnte gewachsen sind, haben einige Besonderheiten: Massivholzmöbel aus den 1960er–1990er Jahren haben oft erheblichen Marktwert. Sammlungen (Porzellan, Briefmarken, Münzen, Figuren), Schmuck, Uhren und Kunstgegenstände werden häufig unterschätzt. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sichten und bewerten alles vor Ort – was verwertbar ist, wird direkt vom Preis abgezogen.
Ein weiterer Aspekt: Viele ältere Haushalte enthalten Sonderabfall (alte Farben, Chemikalien, Medikamente), der fachgerecht entsorgt werden muss. Wir übernehmen das vollständig und ordnungsgemäß – inklusive Entsorgungsnachweis.
Auf Wunsch legen wir persönliche Erinnerungsstücke separat bereit, damit sie später ins Heim mitgenommen werden können. Das ist uns besonders wichtig – wir wissen, was dieser Umzug bedeutet.
Eine Wohnungsauflösung ist kostspielig – aber ein Teil der Kosten kommt über die Steuererklärung zurück. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – nicht nur als Werbungskosten, sondern als direkter Steuerabzug. Das ist ein erheblicher Unterschied.
Absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten der Mitarbeiter). Nicht absetzbar sind Materialkosten und Entsorgungsgebühren. Deshalb ist es wichtig, dass die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweist. Wir stellen diese Rechnung selbstverständlich korrekt aus.
| Gesamtkosten | Arbeitsanteil ca. | Steuerersparnis |
|---|---|---|
| 500 € | 300 € | 60 € |
| 1.000 € | 600 € | 120 € |
| 1.500 € | 900 € | 180 € |
| 2.500 € | 1.500 € | 300 € |
| 5.000 € | 3.000 € | 600 € |
| 20.000 €+ | ab 20.000 € | max. 4.000 € |
Arbeitsanteil variiert je nach Auftrag – typisch 50–65 % der Gesamtkosten. Wir weisen ihn separat aus.
Der Tod eines Angehörigen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig müssen Erben innerhalb kurzer Zeit praktische Entscheidungen treffen: Wer kümmert sich um die Wohnung? Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall? Und was passiert, wenn kein Nachlass vorhanden ist? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen.
Erben haben nach dem Tod eines Mieters ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Nach § 580 BGB kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes außerordentlich gekündigt werden. Die anschließende Frist beträgt drei Monate – unabhängig von der im Mietvertrag vereinbarten Frist.
Das bedeutet: Bei frühzeitiger Kündigung endet das Mietverhältnis spätestens drei Monate nach der Kündigung. Jeder Monat Verzögerung kostet unnötige Miete. Handeln Sie deshalb so früh wie möglich.
Die Kosten der Wohnungsauflösung gehen grundsätzlich zulasten des Nachlasses. Das bedeutet: Sie werden aus dem hinterlassenen Vermögen des Verstorbenen bezahlt, bevor der Restbetrag auf die Erben aufgeteilt wird. Als Nachlassverbindlichkeit mindern die Kosten auch die Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage.
Die Kosten hängen von Wohnungsgröße, Hausratmenge und Zugänglichkeit ab. Als grobe Orientierung:
| Wohnungsgröße | Kosten ohne Wertanrechnung | Kosten mit Wertanrechnung |
|---|---|---|
| 1-Zimmer (ca. 30 m²) | 499–820 € | 300–600 € |
| 2–3-Zimmer (ca. 60 m²) | 799–1.320 € | 500–900 € |
| 4-Zimmer (ca. 100 m²) | 1.499–2.470 € | 900–1.600 € |
| Haus / großes Objekt | ab 1.999 € | individuell |
Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte. Ihr verbindlicher Preis wird nach kostenloser Besichtigung festgelegt. Durch Wertanrechnung von Moböeln, Antiquitäten und Elektrogeräten kann der Preis erheblich sinken – in manchen Fällen bis auf null.
Eine geerbte Wohnung muss innerhalb der Kündigungsfrist geräumt werden. Bei einer Erbengemeinschaft kommen rechtliche und organisatorische Fragen hinzu: Wer darf beauftragen? Wie wird der Erlös verteilt? Wir erklären die wichtigsten Aspekte und kümmern uns um die gesamte praktische Abwicklung.
Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam handeln. Die Beauftragung eines Fachbetriebs für die Wohnungsauflösung ist eine Verwaltungsmaßnahme, die grundsätzlich die Zustimmung aller erfordert.
In der Praxis läuft das oft über eine Vollmacht: Ein Miterbe handelt im Auftrag aller übrigen. Wir akzeptieren entsprechende Vollmachten und können flexibel mit der Situation umgehen.
Wir sind deutschlandweit in über 200 Städten tätig – mit eigenen Teams, ohne Subunternehmer.
Wenn weder eigenes Vermögen noch Pflegekasse die Kosten einer Wohnungsauflösung decken können, gibt es weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme. Hier erklären wir, wer unter welchen Voraussetzungen einspringen kann.
Das Sozialamt kann nach SGB XII die Kosten einer Wohnungsauflösung übernehmen, wenn:
Das Jobcenter kann in bestimmten Fällen Umzugskosten übernehmen, die auch eine Wohnungsauflösung einschließen können. Voraussetzungen:
Bei Pflegebedürf tigen mit anerkanntem Pflegegrad: bis zu 4.000 € als Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Antrag vor Beauftragung!
Caritas, Diakonie, AWO und andere Wohlfahrtsverbände bieten in Notfällen Unterstützung an. Die Hilfe ist jedoch häufig auf Beratung beschränkt, nicht auf Kostenübernahme.
Unabhängig von Zuschüssen: 20 % der Arbeitskosten können von der Steuerschuld abgezogen werden – max. 4.000 €/Jahr. Das reduziert die tatsächliche Belastung erheblich.
Viele überlegen: Kann ich die Wohnungsauflösung nicht einfach selbst durchführen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Hier ist ein ehrlicher Vergleich – ohne Werbung, mit realistischen Zahlen.
Irrtum 1: "Ich spare viel Geld." Stimmt nur bei sehr kleinen Haushalten unter 30 m². Ab 2 Zimmern entstehen schnell Kosten für Container, Transport, Entsorgung und vor allem eigene Arbeitsstunden. Wenn Sie Ihren Stundenlohn einrechnen, ist der Profi oft günstiger – erst recht mit Wertanrechnung und Steuerabzug nach § 35a EStG.
Irrtum 2: "Die Möbel bringe ich zum Sozialkaufhaus." Viele Sozialkaufhäuser nehmen keine Einzelstücke an oder haben monatelange Wartelisten. Ohne professionelle Wertanrechnung vor Ort gehen verwertbare Gegenstände oft verloren.
Irrtum 3: "Das erledige ich an einem Wochenende." Realistisch sind 3–8 volle Arbeitstage für einen durchschnittlichen Haushalt – plus Zeit für Inserieren, Absprachen, Behördengänge.
Irrtum 4: "Eine Firma ist viel zu teuer." Mit Wertanrechnung, 40 % Neukundenrabatt und Steuerabzug nach § 35a EStG ist die Gesamtbelastung oft überraschend gering. Nach der kostenlosen Besichtigung sehen Sie die Zahlen schwarz auf weiß.
Eine Wohnungsauflösung besteht aus vielen Schritten – und bei jedem können Fehler passieren, die Zeit und Geld kosten. Nutzen Sie unsere Checkliste, um nichts zu vergessen.
Alles was Sie vor, während und nach der Wohnungsauflösung wissen müssen.
Die drei Begriffe werden oft durcheinandergebracht – dabei bezeichnen sie unterschiedliche Leistungen mit verschiedenem Umfang und verschiedenen Kosten. Hier die klare Abgrenzung.
Was es ist: Entfernung von Unrat, Sperrmüll und nicht mehr benötigten Gegenständen – meist aus einzelnen Räumen oder einem Keller.
Umfang: Teilweise Räumung, kein Anspruch auf vollständige Haushaltsauflösung.
Wertanrechnung: Möglich, aber begrenzt.
Typischer Fall: Überfüllter Keller, einzelne Räume.
Kosten: Ab ca. 150 € je nach Umfang.
Was es ist: Vollständige Räumung einer Wohnung inklusive aller Möbel, des gesamten Hausrats und besenreiner Übergabe.
Umfang: Alle Wohnräume, typischerweise inkl. Keller und Dachboden.
Wertanrechnung: Vollständig – alle verwertbaren Gegenstände werden angerechnet.
Typischer Fall: Todesfall, Pflegeheim, Scheidung, Kündigung.
Kosten: Ab 499 € (1-Zimmer).
Was es ist: Wie die Wohnungsauflösung, aber noch umfassender – inkl. aller Nebengebäude, Garten, Schuppen, Garage.
Umfang: Der gesamte Hausstand, oft bei Hauskäuf oder Erbschaft.
Wertanrechnung: Vollständig, oft höheres Potenzial durch größeren Hausrat.
Typischer Fall: Haus erben, Auswanderung, vollständiger Neustart.
Kosten: Ab 1.499 € je nach Größe.
In der Praxis bieten wir alle drei Leistungen an und stimmen den genauen Umfang individuell mit Ihnen ab. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir gemeinsam, was benötigt wird – und was nicht. So zahlen Sie nur für das, was wirklich gebraucht wird.
Wichtig: Entscheiden Sie nicht nach dem Begriff, sondern nach dem, was Sie brauchen. Eine "Wohnungsauflösung" kann je nach Anbieter mehr oder weniger umfassen. Bei uns ist immer klar, was inklusive ist – schriftlich, verbindlich, vor der Beauftragung.
Wir begleiten Sie in jeder Lebenssituation – professionell, diskret und zum Bestpreis.
Nach dem Verlust eines Angehörigen müssen Erben den Haushalt innerhalb der Kündigungsfrist räumen. Wir übernehmen vollständig: diskret, einfühlsam, zum Bestpreis. Wertgegenstände werden gesichert und angerechnet.
Ratgeber lesen →Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht, lösen wir den Haushalt vollständig auf. Die Pflegekasse kann bis zu 4.000 € Zuschuss gewähren (§ 40 SGB XI) – wir bereiten alle Unterlagen vor.
Ratgeber lesen →Wir räumen fristgerecht und vollständig – inklusive besenreiner Übergabe. Kurzfristige Termine möglich, Halteverbots-Antrag auf Wunsch inklusive.
Gemeinsame Wohnung räumen nach Trennung? Wir kümmern uns vollständig – neutral, schnell und zum verbindlichen Bestpreis.
Professionelle und diskrete Räumung für Hausverwaltungen, Vermieter und Gerichtsvollzieher. Schnell, dokumentiert, besenrein.
Vor Modernisierung oder Verkauf: vollständige Räumung und Entsorgung. Damit Ihre Immobilie schnell wieder Erträge bringt.
Eine vollständige Wohnungsauflösung umfasst alle Wohnräume, Küche, Bad, Keller, Dachboden und Garage. Alle Möbel, Geräte, Kleidung und Sperrmüll werden fachgerecht entsorgt. Verwertbares wird bewertet und gegen die Kosten aufgerechnet. Am Ende erhalten Sie die Wohnung besenrein zurück.
Wichtig: Wohnungsauflösung ist nicht dasselbe wie Entrümpelung. Eine Entrümpelung entfernt nur Unrat aus einzelnen Räumen. Eine Wohnungsauflösung bedeutet die vollständige, geordnete Auflösung eines Haushalts – mit Wertanrechnung und besenreiner Übergabe.
Kosten, Ablauf, Rechtliches und Wertanrechnung – alle wichtigen Fragen beantwortet.