40 % Neukundenrabatt – jetzt sichern

Wohnungsauflösung zum Bestpreis – besenrein, diskret & deutschlandweit

Ob nach einem Todesfall, beim Umzug ins Pflegeheim, bei Scheidung oder Kündigung – wir übernehmen Ihre Wohnungsauflösung vollständig: fachgerecht, diskret, verbindlicher Bestpreis.

Termin in 24–48h – auch bei dringendem Bedarf
Wertanrechnung – bis zu 40 % günstiger
Bestpreisgarantie – keine Nachforderungen
Zahlung erst nach besenreiner Übergabe
10+Jahre
200+Städte
0 €Besichtigung
24hAngebot
5 Mio.€ Versicherung
40 % Neukundenrabatt

Jetzt kostenlos anfragen

Unverbindlich · Kostenlos · Angebot in 24h


Unsere Garantien
Kostenlose Besichtigung vor Ort
Bestpreis – keine Nachforderungen
Zahlung erst nach Abschluss
Wertanrechnung inklusive
5.000.000 € Haftpflichtversicherung
Steuerlich absetzbar (§ 35a EStG)

40% Rabatt auf Wohnungsauflösungen

Kostenlos Angebot einholen und den besten Preis der Stadt sichern!

DEK Funnel (#4)

Was soll entrümpelt werden?

(Mehrfachauswahl möglich) 

NUR FÜR NEUKUNDEN: Geben Sie den Code „SAUBER40“ am Ende des Formular an. Bei telefonischer Anfrage wird der Rabatt automatisch berücksichtigt.😊

Angebot per WhatsApp – schnell & unkompliziert

Kein Vor-Ort-Termin nötig: Schicken Sie uns einfach Fotos Ihres Objekts per WhatsApp – wir erstellen Ihnen kurzfristig einen realistischen Preisrahmen.

1

Fotos machen

Fotografieren Sie die zu entrümpelnden Bereiche – Zimmer, Keller, Garage, Dachboden. Je mehr Details, desto genauer unser Angebot.

2

Per WhatsApp senden

Schicken Sie uns die Bilder direkt an 0170 50 999 22. Eine kurze Beschreibung des Objekts und Ihr Wunschtermin genügen.

3

Angebot erhalten

Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden mit einem konkreten Preisrahmen – ohne Wartezeit auf einen Besichtigungstermin.

Jetzt per WhatsApp anfragen

WhatsApp: 0170 50 999 22  •  Mo–Fr 8–18 Uhr  •  Sa 9–14 Uhr
Alternativ: anrufen oder Formular nutzen

Was auf den Fotos erkennbar sein sollte:
Übersichtsfoto jedes Raums / Bereichs • Besondere Gegenstände (große Möbel, Antiquitäten, Elektrogeräte) • Zufahrt und Treppensituation • Etage bzw. ob Aufzug vorhanden ist

Deutsche Entrümpelungskonzepte – Ihr Fachbetrieb

Kein Callcenter, kein Vermittler – ein festes Team mit über 10 Jahren Erfahrung, das Sie persönlich begleitet.

Warum Deutsche Entrümpelungskonzepte?

  • Eigene Teams – keine Subunternehmer
  • Deutschlandweit in über 200 Städten
  • 5.000.000 € Haftpflichtversicherung
  • Zertifizierte, umweltgerechte Entsorgung
  • Kurzfristige Termine möglich
  • Wertanrechnung direkt vor Ort
  • Diskret bei Todesfall und Pflegeheim-Umzug
  • Zahlung erst nach besenreiner Übergabe
10+Jahre Erfahrung
200+Städte
5 Mio.€ Versicherung
24hAngebot
Warum eigene Teams?

Viele Anbieter leiten Aufträge an Subunternehmer weiter – mit unkontrollierbarer Qualität. Bei uns kommt immer ein geschultes DEK-Team.

Warum Bestpreis statt Festpreis?

Ein "Festpreis" ohne Besichtigung bedeutet versteckte Aufschläge. Unser Bestpreis basiert auf der echten Besichtigung – transparent, keine Nachforderungen.

Warum 40 % Neukundenrabatt?

Wir wollen langfristige Beziehungen aufbauen. Neukunden erhalten 40 % Rabatt – einfach anfragen und sofort sichern.

Wohnungsauflösung Kosten – Preisübersicht 2026

Als Neukunde erhalten Sie 40 % Rabatt. Durch Wertanrechnung kann der Preis nochmals deutlich sinken. Ihr verbindlicher Bestpreis folgt nach kostenloser Besichtigung.

WohnungsgrößeWenig HausratNormaler HausratViel HausratDauer
1-Zimmer (ca. 30 m²) ab 499 € ca. 650 € ca. 820 € 2–4 Std.
2-Zimmer (ca. 55 m²) ab 799 € ca. 1.050 € ca. 1.320 € 4–7 Std.
3-Zimmer (ca. 75 m²) ab 1.099 € ca. 1.430 € ca. 1.810 € 6–9 Std.
4-Zimmer (ca. 100 m²) ab 1.499 € ca. 1.950 € ca. 2.470 € 1 Tag
Haus / 5+ Zimmer ab 1.999 € ca. 2.600 € ca. 3.250 € 1–2 Tage
Was erhöht die Kosten?
Etage ohne Aufzug • Sehr viel Hausrat • Sondermüll • Enge Zugänge • Keller + Dachboden separat
Was senkt die Kosten?
Wertanrechnung von Möbeln & Antiquitäten • Eigene Vorsortierung • Erdgeschoss • 40 % Neukundenrabatt

Häufige Kostenfragen

Kosten pro Zimmer? Ca. 400–700 € je Raum, abhängig von Befüllungsgrad und Zugänglichkeit.

Kosten pro m²? Ca. 8–18 € je m² Wohnfläche.

Steuerlich absetzbar? Ja – 20 % der Arbeitskosten nach § 35a EStG, max. 4.000 € Erstattung pro Jahr.

Wertanrechnung – sparen Sie bis zu 40 %

Viele Haushalte enthalten mehr verwertbare Gegenstände als gedacht. Wir bewerten alles vor Ort und rechnen den Marktwert direkt vom Preis ab.

So funktioniert die Wertanrechnung:
1. Unser Fachmann bewertet alle verwertbaren Gegenstände beim kostenlosen Besichtigungstermin.
2. Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung der angerechneten Werte.
3. Der Gegenwert wird direkt vom Preis abgezogen.
4. Übersteigt der Wert die Kosten, erhalten Sie die Differenz ausgezahlt.
GegenstandTypischer Anrechnungswert
Wohnzimmergarnitur (gut erhalten)100–600 €
Schlafzimmer massiv150–800 €
Einbauküche (bis 15 Jahre)50–700 €
Antiquitäten & Sammlungenindividuell
Elektrogeräte funktionstüchtig30–400 €
Teppiche & Kunstgegenstände50–400 €
Schmuck & Uhrenindividuell
Werkzeug & Maschinen20–300 €

Ist eine kostenlose Wohnungsauflösung möglich?

Ja – wenn der Wert der verwertbaren Gegenstände die Kosten deckt. Das passiert häufiger als erwartet, besonders bei älteren Haushalten mit massiven Möbeln, Antiquitäten oder Sammlungen.

Tipp: Nichts vorab wegwerfen oder verkaufen! Erst von uns bewerten lassen – kostenlos vor Ort.

Jetzt kostenlos bewerten lassenBestpreisangebot inkl. Wertanrechnung – in 24 Stunden

Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim – Kosten, Zuschüsse & Ablauf

Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim oder eine betreute Wohneinrichtung zieht, muss die bisherige Wohnung aufgelöst werden. Das ist eine emotional belastende Aufgabe – häufig verbunden mit Zeitdruck durch Kündigungsfristen. Wir erklären, wer zahlt, wie Sie Zuschüsse beantragen und wie die Wohnungsauflösung beim Pflegeheim-Umzug reibungslos abläuft.

Zahlt die Pflegekasse die Wohnungsauflösung?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Die gesetzliche Pflegekasse kann gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen leisten. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung.

Pflegekasse § 40 SGB XI – das Müssen Sie wissen:
• Maximaler Zuschuss: 4.000 € je pflegebedürftiger Person
• Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad (1–5)
• Antrag vor Beauftragung stellen – rückwirkend nicht möglich!
• In der Regel 2–3 Vergleichsangebote erforderlich
• Wir stellen alle Unterlagen und Kostenvoranschläge bereit

Was wenn die Pflegekasse nicht zahlt?

Wenn weder Pflegekasse noch eigenes Vermögen die Kosten decken, kann das Sozialamt (SGB XII) einspringen. Auch hier gilt: Antrag vor Beauftragung. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen.

Mietrechtlicher Hinweis: Es gibt kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Pflegeheim. Es gilt die reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 573c BGB). Viele Vermieter zeigen jedoch Kulanz – frühzeitig kommunizieren!

Checkliste für Angehörige

Pflegegrad feststellen lassen Grundvoraussetzung für Pflegekassen-Zuschuss nach §40 SGB XI
Antrag bei Pflegekasse stellen VOR Beauftragung! In der Regel 2-3 Vergleichsangebote einreichen
Mietvertrag kündigen Reguläre 3-Monatsfrist (§573c BGB) – so früh wie möglich
Persönliche Gegenstände aussortieren Was kommt ins Heim? Erinnerungsstücke separat sichern
Wertgegenstände bewerten lassen Nichts vorab verkaufen – Wertanrechnung spart Kosten
Fachbetrieb beauftragen Kostenlose Besichtigung – Bestpreisangebot für Pflegekasse
Übergabeprotokoll vereinbaren Dokumentation für Vermieter und Betreuungsgericht

Seniorenhaushalt auflösen – besondere Herausforderungen

Seniorenhaushalte, die oft über Jahrzehnte gewachsen sind, haben einige Besonderheiten: Massivholzmöbel aus den 1960er–1990er Jahren haben oft erheblichen Marktwert. Sammlungen (Porzellan, Briefmarken, Münzen, Figuren), Schmuck, Uhren und Kunstgegenstände werden häufig unterschätzt. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sichten und bewerten alles vor Ort – was verwertbar ist, wird direkt vom Preis abgezogen.

Ein weiterer Aspekt: Viele ältere Haushalte enthalten Sonderabfall (alte Farben, Chemikalien, Medikamente), der fachgerecht entsorgt werden muss. Wir übernehmen das vollständig und ordnungsgemäß – inklusive Entsorgungsnachweis.

Auf Wunsch legen wir persönliche Erinnerungsstücke separat bereit, damit sie später ins Heim mitgenommen werden können. Das ist uns besonders wichtig – wir wissen, was dieser Umzug bedeutet.

Wohnungsauflösung beim Pflegeheim-UmzugPflegekassen-Unterlagen inklusive – kostenlose Besichtigung

Wohnungsauflösung steuerlich absetzen – § 35a EStG erklärt

Eine Wohnungsauflösung ist kostspielig – aber ein Teil der Kosten kommt über die Steuererklärung zurück. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – nicht nur als Werbungskosten, sondern als direkter Steuerabzug. Das ist ein erheblicher Unterschied.

20 %der Arbeitskosten absetzbar
4.000 €maximale Steuerersparnis/Jahr
Direktvon der Steuerschuld abziehbar

Was genau ist absetzbar?

Absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten der Mitarbeiter). Nicht absetzbar sind Materialkosten und Entsorgungsgebühren. Deshalb ist es wichtig, dass die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweist. Wir stellen diese Rechnung selbstverständlich korrekt aus.

Voraussetzungen für den Steuerabzug

  • Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten (wir stellen sie aus)
  • Zahlung per Überweisung – keine Barzahlung (wird vom Finanzamt nicht anerkannt)
  • Das Objekt ist oder war Ihr Haupthausstand
  • Eintragung in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen" der Steuererklärung
Nach Todesfall: Erben können die Wohnungsauflösung als Kosten des eigenen Hausstands ansetzen, wenn sie das Mietverhältnis übernehmen oder die Wohnung als eigenen Hausstand behandeln. Im Zweifel Steuerberater befragen.

Rechenbeispiele – Ihre Steuerersparnis

GesamtkostenArbeitsanteil ca.Steuerersparnis
500 €300 €60 €
1.000 €600 €120 €
1.500 €900 €180 €
2.500 €1.500 €300 €
5.000 €3.000 €600 €
20.000 €+ab 20.000 €max. 4.000 €

Arbeitsanteil variiert je nach Auftrag – typisch 50–65 % der Gesamtkosten. Wir weisen ihn separat aus.

Unser Service: Wir stellen Ihnen automatisch eine Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten aus – damit Sie den vollen Steuerabzug nach § 35a EStG nutzen können. Kein extra Aufwand für Sie.
Jetzt Wohnungsauflösung beauftragen & Steuern sparenKorrekte Rechnung für § 35a EStG inklusive – kostenlose Besichtigung

Wohnungsauflösung nach Todesfall – was Erben wissen müssen

Der Tod eines Angehörigen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig müssen Erben innerhalb kurzer Zeit praktische Entscheidungen treffen: Wer kümmert sich um die Wohnung? Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall? Und was passiert, wenn kein Nachlass vorhanden ist? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB

Erben haben nach dem Tod eines Mieters ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Nach § 580 BGB kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes außerordentlich gekündigt werden. Die anschließende Frist beträgt drei Monate – unabhängig von der im Mietvertrag vereinbarten Frist.

Das bedeutet: Bei frühzeitiger Kündigung endet das Mietverhältnis spätestens drei Monate nach der Kündigung. Jeder Monat Verzögerung kostet unnötige Miete. Handeln Sie deshalb so früh wie möglich.

Frist im Überblick:
• Kündigungsmöglichkeit: innerhalb 1 Monat nach Kenntnis des Todes
• Kündigungsfrist: 3 Monate nach Kündigung
• Grundlage: § 580 BGB (Sonderkündigungsrecht bei Tod des Mieters)
• Ohne Sonderkündigung: reguläre Mietvertragsfrist gilt weiter

Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Die Kosten der Wohnungsauflösung gehen grundsätzlich zulasten des Nachlasses. Das bedeutet: Sie werden aus dem hinterlassenen Vermögen des Verstorbenen bezahlt, bevor der Restbetrag auf die Erben aufgeteilt wird. Als Nachlassverbindlichkeit mindern die Kosten auch die Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage.

Was wenn kein Nachlass vorhanden ist?
Ist kein oder nur ein geringes Nachlassvermögen vorhanden, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen einspringen (SGB XII). Der Antrag muss vor Beauftragung einer Firma gestellt werden – eine rückwirkende Übernahme ist in der Regel nicht möglich.

Schritt-für-Schritt: Was jetzt zu tun ist

1. Wohnung sichern Sofort nach dem Todesfall: Schlüssel sammeln, Wohnung absichern. Niemand darf ohne Erlaubnis der Erben Gegenstände entnehmen.
2. Dokumente sichern Testament, Sparbücher, Versicherungspolicen, Bankdaten – alles sichern bevor die Räumung beginnt.
3. Mietvertrag kündigen So früh wie möglich außerordentlich kündigen (§ 580 BGB) – spart unnötige Mietkosten.
4. Wertgegenstände bewerten lassen Nichts wegwerfen! Antiquitäten, Schmuck, Möbel können erheblichen Wert haben – Wertanrechnung möglich.
5. Fachbetrieb beauftragen Kostenlose Besichtigung vereinbaren – verbindliches Bestpreisangebot mit Wertanrechnung.
6. Besenreine Übergabe Wohnung räumen, dokumentieren, übergeben – inkl. Entsorgungsnachweis für Vermieter.

Kosten einer Wohnungsauflösung nach Todesfall – realistische Richtwerte

Die Kosten hängen von Wohnungsgröße, Hausratmenge und Zugänglichkeit ab. Als grobe Orientierung:

WohnungsgrößeKosten ohne WertanrechnungKosten mit Wertanrechnung
1-Zimmer (ca. 30 m²)499–820 €300–600 €
2–3-Zimmer (ca. 60 m²)799–1.320 €500–900 €
4-Zimmer (ca. 100 m²)1.499–2.470 €900–1.600 €
Haus / großes Objektab 1.999 €individuell

Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte. Ihr verbindlicher Preis wird nach kostenloser Besichtigung festgelegt. Durch Wertanrechnung von Moböeln, Antiquitäten und Elektrogeräten kann der Preis erheblich sinken – in manchen Fällen bis auf null.

Steuerlich absetzbar: Kosten der Wohnungsauflösung nach Todesfall können als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend gemacht werden – 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 €. Wir stellen die korrekte Rechnung aus.
Rechtlicher Hinweis: Bei konkreten erb- und mietrechtlichen Fragen empfehlen wir einen Fachanwalt für Erbrecht. Wir übernehmen die praktische Abwicklung – diskret, professionell, zum Bestpreis.
Wohnungsauflösung nach Todesfall – wir übernehmen für SieKostenlose Besichtigung – einfühlsam, diskret, deutschlandweit

Wohnungsauflösung für Erben & Erbengemeinschaften

Eine geerbte Wohnung muss innerhalb der Kündigungsfrist geräumt werden. Bei einer Erbengemeinschaft kommen rechtliche und organisatorische Fragen hinzu: Wer darf beauftragen? Wie wird der Erlös verteilt? Wir erklären die wichtigsten Aspekte und kümmern uns um die gesamte praktische Abwicklung.

Was Erben wissen müssen

Erbschein & Vollmacht Um die Wohnung betreten und die Auflösung beauftragen zu dürfen, benötigen Erben in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Wir arbeiten auf Wunsch direkt mit dem Nachlassgericht zusammen.
Sonderkündigungsrecht §580 BGB Erben können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes außerordentlich kündigen. Die anschließende Kündigungsfrist beträgt drei Monate – frühzeitig kündigen spart Mietkosten.
Wertgegenstände sichern Vor Beginn der Räumung: Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Dokumente und Wertgegenstände sichern und protokollieren. Wir dokumentieren alles schriftlich und fotografisch.
Nachlassverbindlichkeit Die Kosten der Wohnungsauflösung sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern die Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage. Steuerlich absetzbar nach §35a EStG.
Wertanrechnung Verwertbare Gegenstände werden bewertet und direkt vom Preis abgezogen. Der Erlös fließt in den Nachlass und steht der Erbengemeinschaft zu.

Erbengemeinschaft: Wer entscheidet?

Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam handeln. Die Beauftragung eines Fachbetriebs für die Wohnungsauflösung ist eine Verwaltungsmaßnahme, die grundsätzlich die Zustimmung aller erfordert.

In der Praxis läuft das oft über eine Vollmacht: Ein Miterbe handelt im Auftrag aller übrigen. Wir akzeptieren entsprechende Vollmachten und können flexibel mit der Situation umgehen.

Streit in der Erbengemeinschaft?
Wenn keine Einigung möglich ist, kann das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter einsetzen. Wir arbeiten auch mit Nachlassverwaltern zusammen.
Unser Service für Erbengemeinschaften:
• Schriftliches Bestpreisangebot für alle Miterben
• Fotodokumentation aller Räume vor und nach der Räumung
• Schriftliche Aufstellung aller verwerteten Gegenstände
• Entsorgungsnachweis für das Nachlassgericht
• Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten für § 35a EStG
Wohnungsauflösung für Erben – wir übernehmen allesDiskret, dokumentiert, zum Bestpreis – kostenlose Besichtigung

Sozialamt & Jobcenter: Wer übernimmt die Kosten der Wohnungsauflösung?

Wenn weder eigenes Vermögen noch Pflegekasse die Kosten einer Wohnungsauflösung decken können, gibt es weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme. Hier erklären wir, wer unter welchen Voraussetzungen einspringen kann.

Sozialamt (SGB XII)

Das Sozialamt kann nach SGB XII die Kosten einer Wohnungsauflösung übernehmen, wenn:

  • Die Person Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält
  • Der Nachlass nicht ausreicht, die Kosten zu decken (bei Todesfall)
  • Der Antrag vor Beauftragung gestellt wird
  • Mindestens zwei bis drei Vergleichsangebote vorliegen
Wichtig: Das Sozialamt übernimmt häufig nur einen Teil der Kosten oder lehnt ab. Wertanrechnung wird ggf. gegengerechnet. Jeder Fall wird individuell geprüft. Antrag immer vor Beauftragung stellen!

Jobcenter (SGB II)

Das Jobcenter kann in bestimmten Fällen Umzugskosten übernehmen, die auch eine Wohnungsauflösung einschließen können. Voraussetzungen:

  • Leistungsbezug nach SGB II (Bürgergeld)
  • Der Umzug ist notwendig (z.B. aus beruflichen Gründen oder weil die bisherige Wohnung zu teuer ist)
  • Antrag vor dem Umzug – nachträgliche Übernahme grundsätzlich ausgeschlossen

Weitere Möglichkeiten

Pflegekasse (§ 40 SGB XI)

Bei Pflegebedürf tigen mit anerkanntem Pflegegrad: bis zu 4.000 € als Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Antrag vor Beauftragung!

Wohlfahrtsverbände

Caritas, Diakonie, AWO und andere Wohlfahrtsverbände bieten in Notfällen Unterstützung an. Die Hilfe ist jedoch häufig auf Beratung beschränkt, nicht auf Kostenübernahme.

Steuerabzug (§ 35a EStG)

Unabhängig von Zuschüssen: 20 % der Arbeitskosten können von der Steuerschuld abgezogen werden – max. 4.000 €/Jahr. Das reduziert die tatsächliche Belastung erheblich.

Unser Service: Wir erstellen auf Wunsch alle benötigten Kostenvoranschläge, Rechnungen und Nachweise für Sozialamt, Jobcenter und Pflegekasse – damit Sie keine Zeit mit Bürokratie verlieren.
Wir helfen Ihnen bei allen AnträgenKostenvoranschläge für Sozialamt, Jobcenter & Pflegekasse auf Anfrage

Wohnungsauflösung selbst machen oder Firma beauftragen? Ein ehrlicher Vergleich

Viele überlegen: Kann ich die Wohnungsauflösung nicht einfach selbst durchführen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Hier ist ein ehrlicher Vergleich – ohne Werbung, mit realistischen Zahlen.

Selbst durchführen
Kosten
Container 200–500 € + Fahrzeug + eigene Zeit (Opportunitätskosten)
Zeitaufwand
3–10 volle Arbeitstage für eine 3-Zimmer-Wohnung
Wertanrechnung
Selbst vermarkten: eBay Kleinanzeigen, Sozialkaufhäuser – zeitaufwändig
Entsorgung
Sondermüll erfordert Sonderwege (Farben, Chemikalien, Elektroschrott)
Emotionale Last
Alles selbst anfassen – besonders nach Todesfall sehr belastend
Geeignet wenn
Sehr kleine Wohnung, viel Zeit, Helfer vorhanden, emotionaler Abstand
Fachbetrieb beauftragen
Kosten
Ab 499 € (1-Zimmer) – Wertanrechnung und 40 % Neukundenrabatt möglich
Zeitaufwand
Ein Besichtigungstermin – den Rest übernehmen wir
Wertanrechnung
Direkt vor Ort bewertet – sofort vom Preis abgezogen, kein Eigenaufwand
Entsorgung
Vollständig inklusive – zertifiziert, ordnungsgemäß, mit Nachweis
Emotionale Last
Minimal – Sie müssen nichts selbst anfassen oder entscheiden
Geeignet wenn
Ab 2-Zimmer, Todesfall, Pflegeheim, Zeitdruck, keine Helfer

Die häufigsten Irrtümer beim Selbermachen

Irrtum 1: "Ich spare viel Geld." Stimmt nur bei sehr kleinen Haushalten unter 30 m². Ab 2 Zimmern entstehen schnell Kosten für Container, Transport, Entsorgung und vor allem eigene Arbeitsstunden. Wenn Sie Ihren Stundenlohn einrechnen, ist der Profi oft günstiger – erst recht mit Wertanrechnung und Steuerabzug nach § 35a EStG.

Irrtum 2: "Die Möbel bringe ich zum Sozialkaufhaus." Viele Sozialkaufhäuser nehmen keine Einzelstücke an oder haben monatelange Wartelisten. Ohne professionelle Wertanrechnung vor Ort gehen verwertbare Gegenstände oft verloren.

Irrtum 3: "Das erledige ich an einem Wochenende." Realistisch sind 3–8 volle Arbeitstage für einen durchschnittlichen Haushalt – plus Zeit für Inserieren, Absprachen, Behördengänge.

Irrtum 4: "Eine Firma ist viel zu teuer." Mit Wertanrechnung, 40 % Neukundenrabatt und Steuerabzug nach § 35a EStG ist die Gesamtbelastung oft überraschend gering. Nach der kostenlosen Besichtigung sehen Sie die Zahlen schwarz auf weiß.

Jetzt kostenlos vergleichenKostenlose Besichtigung – verbindliches Bestpreisangebot in 24 Stunden

Die vollständige Checkliste für Ihre Wohnungsauflösung

Eine Wohnungsauflösung besteht aus vielen Schritten – und bei jedem können Fehler passieren, die Zeit und Geld kosten. Nutzen Sie unsere Checkliste, um nichts zu vergessen.

Vor der Wohnungsauflösung

Mietvertrag prüfen Kündigungsfristen feststellen, Sonderkündigung prüfen (§ 580 BGB bei Todesfall)
Mietvertrag kündigen So früh wie möglich – jeder Monat Verzögerung kostet unnötige Miete
Wohnung sichern Alle Schlüssel sammeln, Zugangsberechtigung klären
Zuschüsse beantragen Pflegekasse (§ 40 SGB XI) oder Sozialamt VOR Beauftragung – rückwirkend nicht möglich
Dokumente sichern Testament, Sparbücher, Versicherungen, Ausweise, wichtige Unterlagen
Wertgegenstände sichern Schmuck, Kunst, Sammlungen – nichts wegwerfen vor Bewertung
Fachbetrieb beauftragen Kostenlose Besichtigung – Bestpreisangebot mit Wertanrechnung
Halteverbotszone beantragen Wir kümmern uns auf Wunsch um die Genehmigung

Während & nach der Wohnungsauflösung

Persönliche Gegenstände aussortieren Was bleibt in der Familie? Vorab festlegen und trennen
Wertanrechnung dokumentieren Wir erstellen eine schriftliche Aufstellung aller angerechneten Werte
Vollständige Räumung Alle Räume, Keller, Dachboden, Garage – nichts vergessen
Fotodokumentation Vor und nach der Räumung – wichtig für Vermieter und Gerichte
Entsorgungsnachweis Für Vermieter, Nachlassgericht oder Pflegekasse
Besenreine Übergabe Wohnung gereinigt – bereit für Vermieter oder Makler
Übergabeprotokoll Mit Vermieter gemeinsam unterzeichnen – Sicherheit für beide Seiten
Rechnung aufbewahren Für Steuererklärung (§ 35a EStG) – wir weisen Arbeitskosten separat aus
Wir übernehmen die gesamte Checkliste für SieVon der Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe – alles aus einer Hand

Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung oder Entrümpelung – was ist der Unterschied?

Die drei Begriffe werden oft durcheinandergebracht – dabei bezeichnen sie unterschiedliche Leistungen mit verschiedenem Umfang und verschiedenen Kosten. Hier die klare Abgrenzung.

Entrümpelung

Was es ist: Entfernung von Unrat, Sperrmüll und nicht mehr benötigten Gegenständen – meist aus einzelnen Räumen oder einem Keller.

Umfang: Teilweise Räumung, kein Anspruch auf vollständige Haushaltsauflösung.

Wertanrechnung: Möglich, aber begrenzt.

Typischer Fall: Überfüllter Keller, einzelne Räume.

Kosten: Ab ca. 150 € je nach Umfang.

Wohnungsauflösung

Was es ist: Vollständige Räumung einer Wohnung inklusive aller Möbel, des gesamten Hausrats und besenreiner Übergabe.

Umfang: Alle Wohnräume, typischerweise inkl. Keller und Dachboden.

Wertanrechnung: Vollständig – alle verwertbaren Gegenstände werden angerechnet.

Typischer Fall: Todesfall, Pflegeheim, Scheidung, Kündigung.

Kosten: Ab 499 € (1-Zimmer).

Haushaltsauflösung

Was es ist: Wie die Wohnungsauflösung, aber noch umfassender – inkl. aller Nebengebäude, Garten, Schuppen, Garage.

Umfang: Der gesamte Hausstand, oft bei Hauskäuf oder Erbschaft.

Wertanrechnung: Vollständig, oft höheres Potenzial durch größeren Hausrat.

Typischer Fall: Haus erben, Auswanderung, vollständiger Neustart.

Kosten: Ab 1.499 € je nach Größe.

Unsere Empfehlung

In der Praxis bieten wir alle drei Leistungen an und stimmen den genauen Umfang individuell mit Ihnen ab. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir gemeinsam, was benötigt wird – und was nicht. So zahlen Sie nur für das, was wirklich gebraucht wird.

Wichtig: Entscheiden Sie nicht nach dem Begriff, sondern nach dem, was Sie brauchen. Eine "Wohnungsauflösung" kann je nach Anbieter mehr oder weniger umfassen. Bei uns ist immer klar, was inklusive ist – schriftlich, verbindlich, vor der Beauftragung.

Jetzt kostenlos besprechen was Sie brauchenWohnungsauflösung, Haushaltsauflösung oder Entrümpelung – wir beraten Sie

Wann benötigen Sie eine Wohnungsauflösung?

Wir begleiten Sie in jeder Lebenssituation – professionell, diskret und zum Bestpreis.

Wohnungsauflösung nach Todesfall

Nach dem Verlust eines Angehörigen müssen Erben den Haushalt innerhalb der Kündigungsfrist räumen. Wir übernehmen vollständig: diskret, einfühlsam, zum Bestpreis. Wertgegenstände werden gesichert und angerechnet.

Ratgeber lesen →

Wohnungsauflösung beim Pflegeheim-Umzug

Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht, lösen wir den Haushalt vollständig auf. Die Pflegekasse kann bis zu 4.000 € Zuschuss gewähren (§ 40 SGB XI) – wir bereiten alle Unterlagen vor.

Ratgeber lesen →

Wohnungsauflösung bei Kündigung

Wir räumen fristgerecht und vollständig – inklusive besenreiner Übergabe. Kurzfristige Termine möglich, Halteverbots-Antrag auf Wunsch inklusive.

Wohnungsauflösung bei Trennung

Gemeinsame Wohnung räumen nach Trennung? Wir kümmern uns vollständig – neutral, schnell und zum verbindlichen Bestpreis.

Wohnungsauflösung bei Zwangsräumung

Professionelle und diskrete Räumung für Hausverwaltungen, Vermieter und Gerichtsvollzieher. Schnell, dokumentiert, besenrein.

Wohnungsauflösung vor Sanierung

Vor Modernisierung oder Verkauf: vollständige Räumung und Entsorgung. Damit Ihre Immobilie schnell wieder Erträge bringt.

Was gehört zu einer Wohnungsauflösung?

Eine vollständige Wohnungsauflösung umfasst alle Wohnräume, Küche, Bad, Keller, Dachboden und Garage. Alle Möbel, Geräte, Kleidung und Sperrmüll werden fachgerecht entsorgt. Verwertbares wird bewertet und gegen die Kosten aufgerechnet. Am Ende erhalten Sie die Wohnung besenrein zurück.

Wichtig: Wohnungsauflösung ist nicht dasselbe wie Entrümpelung. Eine Entrümpelung entfernt nur Unrat aus einzelnen Räumen. Eine Wohnungsauflösung bedeutet die vollständige, geordnete Auflösung eines Haushalts – mit Wertanrechnung und besenreiner Übergabe.

Jetzt kostenlos anfragenKostenlose Besichtigung – Angebot in 24 Stunden

Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung

Kosten, Ablauf, Rechtliches und Wertanrechnung – alle wichtigen Fragen beantwortet.

Was kostet eine Wohnungsauflösung?
1-Zimmer ab ca. 499 €, 2–3-Zimmer ab ca. 799 €, 4–5-Zimmer ab ca. 1.499 €. Als Neukunde erhalten Sie 40 % Rabatt. Durch Wertanrechnung kann der Preis nochmals sinken. Verbindlicher Bestpreis nach kostenloser Besichtigung.
Wer zahlt nach einem Todesfall?
Die Kosten gehen zulasten des Nachlasses. Gibt es kein Nachlassvermögen, kann das Sozialamt einspringen – Antrag vor Beauftragung stellen. Kosten sind nach § 35a EStG steuerlich absetzbar. Erben haben ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB.
Zahlt die Pflegekasse beim Pflegeheim-Umzug?
Gemäß § 40 SGB XI kann die Pflegekasse bis zu 4.000 € als Zuschuss leisten. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und Antrag vor Beauftragung. Wir stellen alle Unterlagen bereit. Mehr im Ratgeber.
Kann ich die Wohnungsauflösung steuerlich absetzen?
Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten von der Steuerschuld abgezogen werden – max. 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung: Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten, Zahlung per Überweisung.
Wie schnell kann die Wohnungsauflösung stattfinden?
In vielen Fällen innerhalb von 24–48 Stunden nach Besichtigung. Fotos per WhatsApp genügen für eine erste Einschätzung. Wir sind flexibel – auch bei Notfällen.
Was passiert mit verwertbaren Möbeln?
Verwertbare Gegenstände werden vor Ort bewertet und direkt vom Preis abgezogen (Wertanrechnung). In manchen Fällen ist die Wohnungsauflösung sogar kostenneutral. Nichts vorab wegwerfen!
Muss ich dabei sein?
Nein. Wir arbeiten nach Ihren Vorgaben und dokumentieren alles fotografisch. Viele Auftraggeber sind nicht anwesend – besonders nach einem Todesfall oder bei großer Entfernung.
Was bedeutet besenreine Übergabe?
Die Wohnung ist vollständig geräumt und grob gereinigt – Böden gefegt, Küche und Bad grundgereinigt. Das entspricht dem üblichen Mietvertragszustand. Weitergehende Grundreinigung als Zusatzleistung möglich.
Ist eine kostenlose Wohnungsauflösung möglich?
Ja, wenn der Wert der verwertbaren Gegenstände die Kosten vollständig deckt. Das passiert häufiger als erwartet – besonders bei Haushalten mit massiven Möbeln, Antiquitäten oder Sammlungen.
Wie erkenne ich eine seriöse Firma?
Merkmale: schriftliches Angebot nach Besichtigung, transparente Wertanrechnung, Entsorgungsnachweis, keine Vorauszahlung, Haftpflichtversicherung. Vorsicht bei rein telefonischen Pauschalpreisen ohne Besichtigung. Mehr im Ratgeber.
Weitere Fragen? Wir helfen gerne.Kostenlose Beratung per Telefon oder WhatsApp